Weitere Entscheidungen unten: BGH, 15.01.1991 | BGH, 06.02.1991 | BGH, 05.12.1990 | BGH, 24.10.1990

Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1579
BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90 B (https://dejure.org/1990,1579)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1990 - 3 StR 387/90 B (https://dejure.org/1990,1579)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1990 - 3 StR 387/90 B (https://dejure.org/1990,1579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Nichtabgabe von Steuererklärungen - Bildung des Gesamtvorsatzes nach Tatbeginn - Erweiterung des Gesamtvorsatzes auf zusätzliche Einzelhandlungen bis zur Beendigung des letzten von mehreren vorgeplanten Handlungsteilen - Fehlerhafte Annahme fortgesetzter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzungszusammenhang - Mehrere Taten - Zeitliche Überschneidung - Gesamtvorsatz - Gesamterfolg - Gesamtumfang der Tat - Einkommenshinterziehung - Abgabe der Steuererklärung - Entwicklung des Einkommens - Umsatzsteuerhinterziehung - Vorgeplante Handlungsteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 137
  • StV 1991, 157
  • wistra 1991, 135
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
    Auch der 1., 4. und 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben in letzter Zeit bei unterschiedlichsten Fallgestaltungen wiederholt auf das Erfordernis hingewiesen, daß sich der einheitliche Wille des Täters auf den Gesamtumfang der Tat erstrecken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB vor § 1 f H Gesamtvorsatz 9, 13, 14, 18 bis 22).

    Hinzu kommt, daß einem rechtsfehlerfrei festgestellten Gesamtvorsatz eine wesentlich erhöhte kriminelle Energie anhaftet, die sich fast zwangsläufig bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten auswirken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB vor § 1 f H, Auswirkung, nachteilige 5), während auf der anderen Seite die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen den einzelnen gleichartigen, gegen dasselbe Opfer gerichteten Taten ein enger sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 46 II Tatumstände 4; § 54 I Bemessung 2-4).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
    Er muß auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der mehreren Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110).
  • BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88

    Wiederholung von falschen Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
    Die Tatbeendigung bei Umsatzsteuerhinterziehung hat der Senat grundsätzlich in dem Eingang der Jahressteuererklärung beim Finanzamt gesehen (BGHR AO § 168 Steueranmeldung 1; § 370 I Vollendung 2).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
    Im Zweifel ist Tatmehrheit anzunehmen (vgl. ferner BGHSt 35, 318 und die Leitsatzentscheidungen BGHR a.a.O. 16, 23 sowie Jähnke GA 1989, 376),.
  • BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87

    Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - 3 StR 387/90
    Hinzu kommt, daß einem rechtsfehlerfrei festgestellten Gesamtvorsatz eine wesentlich erhöhte kriminelle Energie anhaftet, die sich fast zwangsläufig bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten auswirken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB vor § 1 f H, Auswirkung, nachteilige 5), während auf der anderen Seite die Erhöhung der Einsatzstrafe in der Regel niedriger auszufallen hat, wenn zwischen den einzelnen gleichartigen, gegen dasselbe Opfer gerichteten Taten ein enger sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 46 II Tatumstände 4; § 54 I Bemessung 2-4).
  • BGH, 09.03.1993 - 5 StR 37/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs

    Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHSt 38, 165; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 2, 163, 167; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 30 und 33).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 246/91

    Strafzumessung - Fehlendes Geständnis - Strafschärfung

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  • BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02

    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen

    Maßgeblich ist vielmehr, dass der Angeklagte die unrichtigen Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 1996 mit 1998 zu unterschiedlichen Zeiten gefertigt und sie mit erheblichem zeitlichen Abstand beim Finanzamt eingereicht hat (vgl. dazu z.B. BGH wistra 1996, 231; HFR 1995, 545, wistra 1991, 135 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 516/90

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen Diebstahl und fortgesetzten

    Der Senat neigt - aus den von Jähnke in GA 1989, 376, 386 ff angestellten Erwägungen - dazu, daß sie - über BGHSt 36, 105, 114 f hinaus - aufzugeben sein wird (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. November 1990 - 3 StR 387/90).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6170
BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90 (https://dejure.org/1991,6170)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 StR 617/90 (https://dejure.org/1991,6170)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 StR 617/90 (https://dejure.org/1991,6170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Tatorts beim Handeln durch einen anderen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1991, 135
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90
    Eine solche ist dann erforderlich, wenn die Gesamtstrafenbildung für den Angeklagten ein besonderes Übel bedeutet, weil durch sie - etwa - die Einjahresgrenze des § 24 BRRG und des § 56 Abs. 1 StGB oder die Zweijahresgrenze des § 56 Abs. 2 StGB überschritten wird (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1 bis 3).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90
    Eine solche ist dann erforderlich, wenn die Gesamtstrafenbildung für den Angeklagten ein besonderes Übel bedeutet, weil durch sie - etwa - die Einjahresgrenze des § 24 BRRG und des § 56 Abs. 1 StGB oder die Zweijahresgrenze des § 56 Abs. 2 StGB überschritten wird (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1 bis 3).
  • RG, 06.11.1906 - IV 1111/06

    1. Ist es zulässig, den Antrag auf Verlesung einer Urkunde um deswillen

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90
    Bedient sich der Täter zur Ausführung der Tat einer anderen Person als Werkzeug, so bestimmt auch deren Handeln einen Tatort (vgl. RGSt 39, 258, 263; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 9 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 46/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines vom sog.

    In Betracht kommt allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 32/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines Käufers eines vom

    In Betracht kommt allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    In Betracht käme allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Käufers eines vom

    In Betracht kommt allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbare Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 09.05.2019 - 32 SA 21/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    In Betracht käme allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 27.05.2019 - 32 SA 29/19

    Gerichtsstandbestimmung; Abgasskandal; unerlaubte Handlung; Schadensersatz;

    In Betracht käme allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Mer Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 10.05.2019 - 32 SA 27/19

    Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs VW Tiguan 2.0 TDI

    In Betracht käme allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4527
BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91 (https://dejure.org/1991,4527)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1991 - 4 StR 35/91 (https://dejure.org/1991,4527)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 4 StR 35/91 (https://dejure.org/1991,4527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht des Angeklagten auf sein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung - Pflicht des Gerichts zur Fassung eines Beschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 296
  • wistra 1991, 135
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91
    Sowohl der Erlaß eines Beschlusses durch das Gericht als auch die Begründung dieses Beschlusses waren daher erforderlich (vgl. BGHSt 22, 18, 20; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 247 Rdn. 19 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91
    Das Fehlen des Angeklagten ist nach § 338 Nr. 5 StPO ein absoluter Revisionsgrund (BGHSt 4, 364, 365).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

    Auszug aus BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91
    Ob etwas anderes gelten kann, wenn für alle Beteiligten feststeht, daß die - hier ersichtlich allein für eine Entfernung des Angeklagten aus dem Verhandlungssaal in Betracht kommenden - Voraussetzungen des § 247 StPO vorlagen (vgl. BGH NStZ 1983, 36), kann dahingestellt bleiben.
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Die Einordnung eines Verstoßes gegen § 247 S. 1 und 2 StPO als absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO, wenn ein förmlicher Gerichtsbeschluss fehlt (ständige Rechtsprechung des BGH, vergleiche nur: BGH, NJW 1953, 1925, 1926; NJW 1976, 1108; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 257/00 -, zitiert nach juris Rn. 7; NStZ 1991, 296; zweifelnd zunächst noch der 2. Strafsenat, vergleiche: BGH, Urteil vom 28. September 1960 - 2 StR 429/60 -, NJW 1961, 132, der aber mittlerweile dieser Auffassung beigetreten ist, vergleiche: Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 492/02 -, zitiert nach juris Rnrn. 4 und 7; ebenso: BayObLG, MDR 1974, 420), rechtfertigt sich bereits aus dem Wortlaut des § 338 Nr. 5 StPO und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 -, zitiert nach juris R n. 3).

    Angesichts der grundsätzlich zwingenden Anwesenheitspflicht des Angeklagten in der Hauptverhandlung (vergleiche § 230 StPO) hätte in seiner Abwesenheit die Verhandlung aber nur dann weitergeführt werden dürfen, wenn das Gericht gemäß § 247 S. 1 bzw. S. 2 StPO seine Entfernung durch förmlichen Gerichtsbeschluss, der in der Verhandlung hätte verkündet und begründet werden müssen (§§ 34, 35 StPO), angeordnet hätte (ständige Rechtsprechung des BGH im Anschluss an RGSt 20, 273 und RG in GA 48, 302, vergleiche dazu: BGH, NJW 1953, 1925, 1926; NJW 1961, 132; NJW 1976, 1108; BGHSt 20, 18, 20; Beschluss vom 09. August 1989 - 2 StR 306/89 -, zitiert nach juris Rn. 5; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 257/00 -, zitiert nach juris Rn. 7; NStZ 1991, 296; NStZ 2002, 44, 45; ebenso: Senatsbeschluss vom 09. November 1999 - 2 Ss 1086/99 -, zitiert nach juris Rn. 7; BayObLG, MDR 1974, 420).

  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14

    Absoluter Revisionsgrund (Anwesenheitsrecht des Angeklagten: Entfernung der

    Der Umstand, dass der Verteidiger des Angeklagten zuvor erklärt hatte, "dass der Angeklagte einverstanden sei, den Sitzungssaal zu verlassen, auch wenn dafür keine Notwendigkeit gesehen wird", steht dem Erfolg der Rüge nicht entgegen; denn das Recht des Angeklagten auf Teilnahme an der Hauptverhandlung ist unverzichtbar und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1991 - 4 StR 35/91, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 18, und vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 19).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Das sollte aber - zur gebotenen Vermeidung überspannter Formstrenge bei Anwendung der absoluten Revisionsgründe - jedenfalls dann nicht gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung zweifelsfrei vorliegen, entsprechend das Einverständnis des auf sein Anwesenheitsrecht verzichtenden Angeklagten - wie das sämtlicher Prozeßbeteiligter - auf der Anerkennung dieser verfahrensrechtlich eindeutigen Situation beruht (vgl. zum Meinungsstand BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 18; BGH NJW 1976, 1108; BGH NStZ 1983, 36; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77; jeweils m.w.N.; so jedenfalls für das Fehlen einer Beschlußbegründung: BGHSt 22, 18, 20; BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 1; vgl. auch BGHSt 45, 117 m. Anm. Rieß JR 2000, 253; a.A. Diemer in KK 4. Aufl. § 247 Rdn. 16).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 172/18

    Absolute Revisionsgründe (Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von

    Ein begründeter Beschluss ist auch dann erforderlich, wenn alle Beteiligten einschließlich des Angeklagten mit seiner Entfernung einverstanden sind; die notwendige Anwesenheit des Angeklagten während wesentlicher Teile der Hauptverhandlung steht nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten (BGH, Beschluss vom 6. Februar 1993 - 4 StR 35/91, NStZ 1991, 296; Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44, 45).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten mit der eingehaltenen Verfahrensweise ändert daran nichts, weil die Voraussetzungen des § 247 StPO nicht ihrer Verfügung unterliegen (vgl. BGH NStZ 1991, 296; BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77 - und vom 22. April 1975 - 5 StR 146/75).
  • BGH, 18.04.1991 - 4 StR 181/91

    Möglichkeit des Ausschlusses des Angeklagten von der Verhandlung -

    Aber auch bei Annahme einer fortgesetzten Handlung müssen die einzelnen Teilakte der Tat möglichst genau bestimmt und voneinander abgegrenzt werden (Senatsbeschluß vom 6. Februar 1991 - 4 StR 35/91).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3580
BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90 (https://dejure.org/1990,3580)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1990 - 3 StR 214/90 (https://dejure.org/1990,3580)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 3 StR 214/90 (https://dejure.org/1990,3580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Berücksichtigung der von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwartenden Wirkungen bei der Strafzumessung - Empfindlicherwerten der Sanktion durch eine mit der Strafe verbundene Nebenfolge - Berufsverbot - Steuerberater

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 207
  • wistra 1991, 135
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90
    Auch eine mit der Strafe verbundene Nebenfolge kann die Sanktion empfindlicher machen, wie etwa zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 18) oder die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (BGHR a.a.O. 5, 8).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90
    Auch eine mit der Strafe verbundene Nebenfolge kann die Sanktion empfindlicher machen, wie etwa zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 18) oder die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (BGHR a.a.O. 5, 8).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 05.12.1990 - 3 StR 214/90
    Auch eine mit der Strafe verbundene Nebenfolge kann die Sanktion empfindlicher machen, wie etwa zwingend vorgeschriebene beamtenrechtliche Konsequenzen (BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 2, 18) oder die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (BGHR a.a.O. 5, 8).
  • BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96

    Berufliche Konsequenzen der Tat - Künftiges Leben des Täters - Minder schwerer

    Diese berufliche Folge kann ein strafmildernder Umstand sein (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8, 22), mit dem andererseits nach tatrichterlicher Wertung auch sich gerade aus dem Beruf ergebende strafschärfende Gesichtspunkte zusammenhängen können.
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
    Eine Nebenfolge kann die Sanktion empfindlicher machen und für den Tatrichter daher Anlass zu einer Milderung sein (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1990, StV 1991, 207; Beschluss vom 19. Juni 1991, wistra 1991, 300).
  • BGH, 19.06.1991 - 2 StR 357/90

    Erfordernis der Berücksichtigung der von der Strafe für das künftige Leben des

    Dies hätte das Landgericht bei der Bemessung der Strafe bedenken müssen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 22 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1990 - 3 StR 387/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7445
BGH, 24.10.1990 - 3 StR 387/90 (https://dejure.org/1990,7445)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1990 - 3 StR 387/90 (https://dejure.org/1990,7445)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 387/90 (https://dejure.org/1990,7445)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • wistra 1991, 135
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